Situation NEXUS / PORTAL
Patienten möchten unkompliziert Termine vereinbaren, Voruntersuchungen vor dem Termin übermitteln können, Einblick in die Untersuchungsergebnisse bekommen und auch nach der Entlassung die erhobenen Daten für die Nachsorge zur Verfügung haben.
Lösung NEXUS / PORTAL
Das NEXUS / PORTAL unterstützt die digitale Patientenbegleitung vor, während & nach der Behandlung. Durch die modulare Systemarchitektur sind die Bestandteile auch als Einzelkomponenten verfügbar - vom
vollumfänglichen KHZG-Portal bis zum kundenspezifischen Subsystem. Digital. Sicher. Interoperabel.
- Online-Terminservices
- Uploadfunktion Voruntersuchungen
- Behandlungsspezifische Informationen
- Digitale Formulare
- Untersuchungsergebnisse (DICOM-Bilder & PDF)
- Digitale Kommunikation
- Strukturierte Datenübertragung
- Videosprechstunde
- Patiententagebuch
- Patienten Intranet (Einbindung von CMS-Inhaltenwie z. B. Stationsseite, FAQ)
- Nachsorgefragebögen & Umfragen
- Accountverwaltung (Gesetzliche Betreuer, Angehörige)
Nutzen NEXUS / PORTAL
Das NEXUS / PORTAL leistet einen wichtigen Beitrag zum Patient Empowerment und optimiert den gesamten Workflow. Es stellt dem Patienten während und nach seiner Behandlung Dokumente und Daten bereit und ermöglicht dem Krankenhaus reibungsfreie Abläufe und eine effizientere Planung.
Für das Krankenhaus
- Tiefe Integration in NEXUS-Primärsysteme
- Austausch über etablierte Standards
- On Premise
- Sektorenübergreifender Austausch
- Planungseffizienz
- Workflow-Optimierung
Für den Patienten
- Transparenz und Mitwirkung
- Daten bereitstellen und herunterladen
- Flexibler Zugriff per Smartphone oder Desktop
- Keine Installation notwendig
- Authentifizierung via Passwort und Zugangscode
- Intuitive Bedienung
- Erinnerungs-Services
Für Leistungserbringende
- Mitwirkung am Behandlungsprozess
- Daten bereitstellen und herunterladen
- Sektorenübergreifender Austausch
- Keine Installation notwendig
- Sichere Authentifizierung
Das NEXUS / PORTAL erfüllt alle Mussanforderungen aus dem Fördertatbestand 2 des KHZG und ist somit voll förderungsfähig.