Bund und Länder stellen Mittel bereit, um Krankenhäuser fit für die Zukunft zu machen. Gefördert werden vor allem Maßnahmen zur Digitalisierung und IT-Sicherheit. Wir unterstützen Sie zielgerichtet von der Analyse Ihrer Prozesse über die Bedarfsmeldung bis zur Durchführung.
Der Katalog der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich – insgesamt elf Förderbereiche sieht das am 29. Oktober 2020 final veröffentlichte Gesetz vor.
- Verbesserung und Modernisierung der medizinischen Notfallversorgung
- Digitale Patientenportale
- Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
- Einrichtung teil- oder vollautomatisierter Entscheidungsunterstützungssysteme
- Digitales Medikationsmanagement
- Digitale Leistungsanforderung
- Leistungsabstimmung & Cloud-Computing
- Digitale Betten-Versorgungsnachweissysteme
- Telemedizin
- IT-Sicherheit
- Anpassung der Patientenzimmer an die besonderen Behandlungserfordernisse im Falle einer Pandemie
Förderungsfähig sind einerseits die Kosten für die notwendigen informationstechnischen Maßnahmen, aber auch Kosten für Beratungs- und Planungsleistungen sowie Kosten für Personal und Schulungen.
Konkretisierungen und Mindestanforderungen zu den einzelnen Förderkategorien wurden Ende November in Form einer Förderrichtlinie veröffentlicht.Diese kann auf der Website des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) heruntergeladen werden. Gleiches gilt für die Förderanträge.
Besonders hervorzuheben: Jedes geförderte Vorhaben muss mindestens 15 % IT-Sicherheit enthalten.
Aus Bundesmitteln werden 70 % der Fördersumme bereitgestellt, Länder und/oder Krankenhausträger übernehmen 30 %.
Das Gesetz wurde angesichts der COVID-19-Pandemie in bemerkenswerter Geschwindigkeit verabschiedet – mit weniger als drei Monaten zwischen der ersten Formulierungshilfe und der finalen Veröffentlichung am 29. Oktober 2020.
Ziel ist die Umsetzung des „Zukunftsprogramms Krankenhäuser“, das am 3. Juni im Bundestag beschlossen wurde.
Auch der Zeitplan für die beteiligten Behörden auf Bundes- wie Landesebene sowie die Krankenhausträger ist eng getaktet. Bereits seit dem 02.09.2020 können Krankenhäuser und Kliniken Ihren Bedarf bei den Ländern anmelden – allerdings mit dem Risiko, dass gegebenenfalls Mindestanforderungen aus der Förderrichtlinie, die r am 30.11.2020 veröffentlicht wurde, nicht eingehalten werden. Die Antragstellung ist bis Ende 2021 möglich – für die Umsetzung der geförderten Vorhaben kann Zeit bis 2023 eingeplant werden.
Ab 2025 sind sogar Sanktionen möglich, wenn über das KHZG geförderte Dienste nicht angeboten werden.
Die Antragsstellung folgt im Wesentlichen dem Prozedere, das aus dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und dem Krankenhausstrukturfonds bekannt ist.
- Krankenhausträger melden ihren Bedarf bei der in ihrem Bundesland zuständigen Behörde an. Dies ist bereits seit Anfang September 2020 möglich. Für die Bedarfsmeldung werden standardisierte Formulare zur Verfügung gestellt, die auf der Website des BAS abgerufen werden können.
- Das Bundesland prüft die Bedarfsmeldungen und entscheidet, für welche Vorhaben der Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gestellt wird. Diese „Weiterleitung“ der Anträge soll spätestens drei Monate nach Antragsstellung erfolgen.
- Die Aufteilung der Fördersumme ist insofern flexibel, als dass der Länderanteil in Höhe von 30 % auch vollständig vom Krankenhausträger übernommen werden kann. In diesem Fall stehen Förderprogramme der KfW zur Verfügung.
- Länderübergreifende Anträge sind möglich.
Fördertatbestand 2: NEXUS / PORTAL
Das NEXUS / PORTAL unterstützt Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen bei der Digitalisierung und Optimierung von Prozessen rund um die digitale Patientenbegleitung – vor, während und nach der Behandlung. Die enge Verzahnung mit dem NEXUS / KIS (und anderen KIS) stellt sicher, dass die entsprechenden Informationen für anschließende Prozesse zur Verfügung stehen.
Alle MUSS-Anforderungen auf einen Blick
Digitales Aufnahmemanagement
- Online-Terminvereinbarung
- Anamneseformulare vorab online ausfüllen
- Digitale Anamnese durch das Aufnahmemanagement
- Voruntersuchungen vorab hochladen durch Patient*innen
- Voruntersuchungen vorab hochladen durch Leistungserbringende
- Bereitstellen von krankenhaus-spezifischen Informationen für Patient*innen
- Nachrichtenaustausch zwischen Patient*innen und Mitarbeiter*innen
- Tiefe Integration in das NEXUS / KIS und KIS-Systeme anderer Hersteller
Digitales Behandlungsmanagement
- Digitale Orientierungshilfe auf mobilen Endgeräten
- Notizfunktion für Patient*innen
- Behandlungstagebuch
- Erinnerung an Untersuchungstermine
- Integration in die mobilen NEXUS / KIS-Anwendungen oder mobile Anwendungen anderer KIS-Hersteller
- ePA-Anbindung
Digitales Entlassmanagement
- strukturierter Datenaustausch mit Zuweisenden und anderen Leistungserbringenden
- Anbindung an digitale Plattformen für stationäre Pflege- und Rehabilitationsanbieter
- Übertragung von Daten der Patient*innen in ePA
Fördertatbestand 9: Telemedizinakte und TKmed
TKmed und die Telemedizinakte erfüllen beide unabhängig voneinander die Anforderungen des Fördertatbestands 9 (Telemedizinische Netzwerkstrukturen). Die MUSS-Anforderungen werden über folgende Funktionen erfüllt:
Telemedizinakte
- Versendung eines elektronischen Arztbriefes
- Übermittlung von medizinischen Dokumenten über TI
- Intersektorale Vernetzung (Kommunikation mit Zuweiser und Patient)
TKmed und Telemedizinakte
- Ortsunabhängiger inter- und intradisziplinärer und inter- und intrasektoraler Austausch
- Telekonsile
- Übertragung von Bilddaten (DICOM)
Fördertatbestand 10: Sicherheitskomponenten für CHILI Portal-Lösungen
Wir legen nicht nur Wert auf die Funktionalität unserer Produkte, sondern geben auch dem Datenschutz, der Datensicherheit und der IT-Sicherheit einen hohen Stellenwert für die sensiblen Patientendaten. Daher sind die nachfolgenden Sicherheitskomponenten fester Bestandteil all unserer „Portal-Lösungen“.
- Absicherung von allen Systemen, die von außerhalb der Klinik erreichbar sind: also für Zuweiser-Portal, Patienten-Portal, Teleradiologie-Portal, ONE / NEXUS Portal
- NEXUS / CHILI Portallösungen werden immer mit einer eigenen Web Application Firewall abgesichert, um schadhafte Zugriffe von Extern zu erkennen und auszuschließen
- Absicherung durch individuell einstellbare Captchas
- Absicherung durch Zwei-Faktor-Authentifizierung mittels 16-stelliger Sicherheitstoken und der Abfrage einer Sicherheitsfrage wie dem Geburtsdatum
Um Förderanträge möglichst zeitnah prüfen zu können, bildet das Bundesamt für Soziale Sicherheit (BAS) ab Januar 2021 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von IT-Dienstleistern dazu aus, festzustellen, ob die bei einem Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen die Voraussetzung für eine Förderung erfüllen.
Dabei geht es einerseits um inhaltliche Gesichtspunkte, andererseits um die finanziellen und zeitlichen Rahmenbedingungen eines Vorhabens. Jedem Förderantrag muss ein Nachweis beigelegt werden, dass dieser von einem zertifizierten Berater geprüft wurde.
NEXUS wird, sobald verfügbar, zertifizierte Beratungsleistungen anbieten. Bereits heute bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Prozesse in Ihrer Einrichtung zu evaluieren und Potenziale zu ermitteln. Grundlage hierfür ist ein Tool, anhand dessen wir Ihr Krankenhaus digital nachzeichnen, um eine fundierte Soll-Ist-Analyse zu erstellen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Antragstellung entlang der bekannten Prämissen vorzubereiten!
Wie digital ist Ihr Krankenhaus? Diese Frage wird im Zuge des Krankenhauszukunftsgesetzes erstmals flächendeckend erhoben. Zunächst im Juni 2021, ein zweites Mal 2023. Ziel ist es, herauszufinden, ob die Maßnahmen dazu beigetragen haben, den Digitalisierungsgrad im Sinne einer nachhaltigen und tragfähigen medizinischen Versorgung zu erhöhen.
Bislang ist nicht bekannt, nach welchen Kriterien oder Modellen die Reifegradmessung erfolgen soll. Neben EMRAM, einem der bekanntesten Reifegradmodelle, werden weitere Verfahren diskutiert, zum Beispiel die Digital Health most wired Survey (CHIME) oder das von Marburger Bund und Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) entwickelte Modell CheckIT.